Die Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen trifft den Arbeitnehmer sowie den Rentner und Unternehmer oft gleichermaßen. Des Weiteren können auch andere Anlässe wie Erbschaften oder Schenkungen die Verpflichtung zur Abgabe von privaten Steuererklärungen auslösen. Sie wissen nicht, welchen gesetzlichen Verpflichtungen Sie genau nachkommen müssen oder wie Sie mögliche Steuervorteile in Anspruch nehmen können?
Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer privaten Steuererklärungen
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
Vollumfängliche Kommunikation mit dem Finanzamt
Prüfung Ihrer Steuerbescheide und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und dabei sämtliche Steuervorteile für Sie in Anspruch zu nehmen. Dabei informieren wir Sie umfassend über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und wie Sie diese am besten in Anspruch nehmen.
Gerade im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen aber auch bei der jährlichen Einkommensteuer gibt es unzählige Möglichkeiten, Kosten abzuziehen oder Befreiungen zu beantragen und so die Steuerlast zu minimieren. Hier nutzen wir sämtliche rechtlich zulässige Gestaltungsspielräume, um Ihnen und Ihrer Familie den größtmöglichen Vorteil zu verschaffen.
Bei der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beachten wir stets Ihre Wünsche und Bedürfnisse. So ist die Erstellung Ihrer Steuererklärung – wie gewohnt – in Papierform möglich. Jedoch besteht auch die Möglichkeit alle unsere Prozesse ausschließlich digital zu bearbeiten. So erfolgt der Datenaustausch mit Ihnen digital über einen Mandantenaustauschportal. Hierzu steht uns die von der DATEV intuitiv bedienbare Plattform „Meine Steuern“ zur Verfügung. Hiermit können Sie Ihre Unterlagen zu jedem Zeitpunkt einscannen oder mit dem Handy abfotografieren und direkt an uns versenden. So sparen Sie Zeit und Kosten, Ihre Unterlagen postalisch an uns zu versenden oder persönlich bei uns abzugeben.
Die Steuererklärung wird Ihnen in der Regel in der DATEV-Cloud zum Download zur Verfügung gestellt, in der Sie die Erklärung ganz einfach freizeichnen können. Sofern Sie die Erklärung als PDF-Datei via E-Mail oder über einen sicheren Übertragungslink oder in Papierform erhalten möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Ihre Unterschrift zwecks Erlaubnis zur Übermittlung Ihrer Steuererklärung können Sie in diesen Fällen ganz einfach über unsere digitale Signaturplattform vornehmen. Alternativ senden wir Ihnen die Zustimmungserklärung auch in Papierform zu.
Die Rückfragen des Finanzamts können wir effizient beantworten, da uns die benötigten Unterlagen in den meisten Fällen digital vorliegen und entsprechend auf dem elektronischen Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.