Die nationale und internationale Steuergesetzgebung wird immer komplexer und führt zu einem wachsenden administrativen und dokumentarischen Aufwand bei den Steuerpflichtigen. Entsprechend wachsen auch die Herausforderungen, sämtliche steuerrelevanten Sachverhalte zutreffend zu berücksichtigen und Bemessungsgrundlagen im Rahmen der betrieblichen Steuererklärungen richtig zu ermitteln und abzubilden. Zu den betrieblichen Steuererklärungen zählen unter anderem Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen oder auch die gesonderte und einheitliche Feststellung.
Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer betrieblichen Steuererklärungen
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten
Vollumfängliche Kommunikation mit dem Finanzamt
Prüfung Ihrer betrieblichen Steuerbescheide und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und dabei sämtliche Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.
Soweit Optimierungsbedarf bzw. –potenzial vorhanden ist, geben wir natürlich entsprechende Hinweise und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge. Nach der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärungen an das Finanzamt sind wir Ihr erster Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen.
Bei der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beachten wir stets Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Der Datenaustausch erfolgt mit Ihnen in der Regel digital über einen Mandantenaustauschportal. Hierzu steht uns die von der DATEV intuitiv bedienbare Plattform „Unternehmen Online“ zur Verfügung. Hiermit können Sie Ihre Unterlagen zu jedem Zeitpunkt einscannen oder mit dem Handy abfotografieren und direkt an uns versenden. So sparen Sie Zeit und Kosten, Ihre Unterlagen postalisch an uns zu versenden oder persönlich bei uns abgeben zu müssen.
Die Steuererklärung wird Ihnen in der Regel in der DATEV-Cloud zum Download zur Verfügung gestellt, in der Sie die Erklärung ganz einfach freizeichnen können. Sofern Sie die Erklärung als PDF-Datei via E-Mail oder über einen sicheren Übertragungslink oder in Papierform erhalten möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Ihre Unterschrift zwecks Erlaubnis zur Übermittlung Ihrer Steuererklärung können Sie in diesen Fällen ganz einfach über unsere digitale Signaturplattform vornehmen. Alternativ senden wir Ihnen die Zustimmungserklärung auch in Papierform zu.
Die Rückfragen des Finanzamts können wir effizient beantworten, da uns die benötigten Unterlagen in den meisten Fällen digital vorliegen und entsprechend auf dem elektronischen Weg an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.