Cudd & Nik – Steuerberater – Die Andersmacher für Andersmacher

Nürnberg

#Lebensbegleiter

Nürnberg

Montag – Donnerstag:

09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 20:00 Uhr

Freitag:

09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 16:00 Uhr

Samstag – Sonntag:

13:00 – 16:00 Uhr

Anschrft:

Cudd & Nik Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB

Thomas Cudd
Frauentorgraben 5
90443 Nürnberg

Telefon:

+49 911 881 884 00

Mail:

nuernberg@cudd-nik.de

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Unser Standort in Nürnberg

Als Steuerberater beraten wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in allen Bundesländern, dank der Möglichkeiten der Digitalisierung. Unser Standort in Nürnberg, in der Nähe von Fürth, ist die Heimat der Steuerkanzlei Cudd & Nik. Mit über 500.000 Einwohnern ist Nürnberg die zweitgrößte Stadt Bayerns und das Herz der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Obwohl wir großen Wert auf digitales Arbeiten legen, möchten viele unserer Mandanten uns auch persönlich vor Ort treffen. Deshalb haben wir unsere Niederlassung in unmittelbarer Nähe zur Nürnberger Innenstadt gewählt, nur drei Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. So kannst Du uns bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen oder stressfrei mit dem Auto auf einem unserer Mandantenparkplätze parken.

Als Dozenten bereiten wir Auszubildende aus verschiedenen Steuerkanzleien unter anderem auf die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten vor. Wir bilden uns kontinuierlich weiter, um Dich jederzeit auf dem aktuellen Stand des Steuerrechts beraten zu können. Wir unterstützen Dich in vielen Bereichen. Schau Dir gerne unsere vielfältigen Leistungen auf unserer Webseite genauer an.

Unsere Steuerkanzlei berät Dich vor Ort in Nürnberg oder digital über das Kommunikationstool MS Teams in verschiedenen Bereichen, darunter:

Einkommensteuer

Von der Abgabe der Einkommensteuererklärung sind sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer oder Rentner betroffen, die sich hilfesuchend an einen Steuerberater wenden.

Deine Einkommensteuererklärung wird digital bearbeitet. Über unser Mandantenportal haben wir direkten Zugriff auf die intuitive Plattform „Meine Steuern“ der DATEV. Über diese kannst Du Deine Unterlagen jederzeit einscannen oder mit dem Handy fotografieren und direkt an uns senden. So sparst Du Dir den Aufwand, Deine Unterlagen per Post zu versenden oder persönlich bei uns abzugeben. Zudem können Anfragen des Finanzamtes schnell und einfach beantwortet werden, da uns die benötigten Unterlagen in den meisten Fällen bereits digital vorliegen und somit elektronisch übermittelt werden können.

Selbstverständlich beraten wir Dich Im Rahmen der Erstellung Deiner Einkommensteuererklärung, damit Deine Steuerersparnis so hoch wie möglich ist.

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sowie Bewertungsverfahren

Irgendwann ist leider die Zeit gekommen, in der ein Mensch verstirbt. Nach dieser Zeit muss sein Erbe bzw. seine Erben grundsätzlich eine Erbschafsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Auch die Nachfolge im Vorfeld zu regeln ist stets ein sensibles Thema bei dem viele Interessen berücksichtigt werden sollten. Die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer stellt dabei einen nicht unwesentlichen Teil der Überlegungen dar. Über eine frühzeitige und geschickte Nachfolgeplanung lassen sich vorhandene Freibeträge nutzen und die übergehenden Werte gegebenenfalls reduzieren.

So soll eine mögliche Zahlung zur Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer eine Firma nicht in ihrem Bestand gefährden. Bei Betriebsvermögen herrschen komplexe gesetzliche Regelungen, die eine vollständige Steuerbefreiung ermöglichen. Hierbei gilt es im Vorfeld von Übertragungen die notwendigen Stellschrauben in den Fokus zu nehmen und den Betrieb, die Unternehmensgruppe für eine Nachfolge steuerlich vorzubereiten und die richtige Wahl bei der anzuwendenden Begünstigung zu treffen.

Im Rahmen der Erstellung Deiner Schenkungsteuererklärung oder der anfallenden Erbschaftsteuererklärung gilt es die vorhandenen Spielräume für eine günstigere Bewertung richtig zu nutzen und im Nachgang auf steuerliche Behaltefristen zu achten.

Insgesamt sollten Nachfolgeregelungen einem steuerlichen Stresstest unterzogen werden, um nicht von Steuerzahlungen überrascht zu werden. Dies gelingt am besten, wenn vom Steuerberater der Nachlass einem Gesamtüberblick unterworfen wird.

Gerne beraten wir Dich hierzu auch vor Ort in unserer Steuerkanzlei Nürnberg.

Körperschaftsteuererklärung

Bei der Rechtsform der GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – oder auch der UG – Unternehmensgesellschaft – handelt es sich jeweils um eine Kapitalgesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt. In diesem Fall muss die Steuerkanzlei für den Mandanten eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Bei der Rechtsform der GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts -, OHG – offene Handelsgesellschaft – , KG – Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG handelt es sich jeweils um eine Personengesellschaft. In einem solchen Fall hat der Steuerberater für den Mandanten eine gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt einzureichen. Die dort ermittelten Werte finden anschließend in die Steuererklärung der jeweiligen Gesellschafter Ansatz.

Gewerbesteuererklärung

Sofern ein Betrieb gewerbliche tätig ist, muss dem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden. Der Bescheid zur Gewerbesteuer wird letzten Endes von der jeweiligen Gemeinde erlassen.

Umsatzsteuererklärung

Nicht nur Unternehmen, die Umsatzsteuer zu leisten haben, sind von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung betroffen. So ist laut Gesetz auch beispielsweise der Kleinunternehmer sowie eine Privatperson mit Vermietungsobjekten grundsätzlich von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung betroffen.

Steuergestaltungsberatung

Die richtige Unternehmensstruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Dabei muss die einmal gewählte Unternehmensstruktur nicht für immer die beste Wahl sein. Verschiedene Situationen im Lebenszyklus des Unternehmens sowie interne und externe Veränderungen können strukturelle Änderungen erforderlich machen. Dabei sollte die richtige Rechtsformwahl den eigenen Zielen aber auch dem aktuellen Steuer- und Gesellschaftsrecht angepasst sein. Sei es das Ausscheiden oder die Aufnahme von Mitgesellschaftern, der Erwerb zusätzlicher Gesellschaften, das Abspalten betrieblicher Einheiten in eine eigene Gesellschaft oder der Wechsel der Rechtsform.

Unter Heranziehung der einschlägigen steuerlichen Vorschriften können wir die Übertragung gesamter betrieblicher Einheiten oder einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe steuerneutral vollziehen und begleiten Dich als Deinen Steuerberater hierbei gerne.

Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung

Bei der Erstellung Deiner Finanzbuchhaltung verwenden wir die digitale Lösung „DATEV Unternehmen online“. So gibst Du Deine Belege nicht mehr außer Haus, sondern überträgst gescannte Papierbelege oder die Dir bereits in digitalisierter Form vorliegenden Rechnungen in die revisionssichere DATEV-Cloud. Dabei werden Deine Belege in einem Belegarchiv archiviert und verwaltet und stehen uns als Grundlage für Deine Buchhaltung zur Verfügung. Nach unserer Verarbeitung stellen wir die entsprechenden Auswertungen und Informationen für Dich in die Cloud, woraufhin Du zeitnah Deine Unternehmenszahlen jederzeit ortsunabhängig digital abrufen kannst. Selbstverständlich reichen wir im Zuge der Erstellung der laufenden Buchhaltung auch die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ein.

Auch bieten wir Dir die Möglichkeiten die Belege in DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk vorzuerfassen und eine kursorische Überprüfung Deiner Buchhaltungsdaten vorzunehmen.

Einnahmenüberschussrechnung

Neben kleineren Betrieben sind in den meisten Fällen insbesondere Freiberufler jeglicher Größe – wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Architekten – von der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung betroffen. An unserem Standort in Nürnberg ist einer unserer Schwerpunkte auf die Beratung von Freiberuflern gerichtet.

Im Rahmen der Erstellung Deiner Einnahmenüberschussrechnung – EÜR – werden Deine Einnahmen und Ausgaben erfasst. Als Informationsgrundlage für Dein unternehmerisches Handeln stellen wir Dir regelmäßig Auswertungen zur Verfügung, die wir an Deinen individuellen Bedürfnissen anpassen. Bei der Anfertigung Deiner Einnahmenüberschussrechnung zeigen wir Dir steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und stimmen Deine steuerliche Situation auf Deine unternehmerischen und privaten Zukunftspläne ab.

Jahresabschluss und E-Bilanz

Als Dein Steuerberater in Nürnberg richten wir Deinen Jahresabschluss unter Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben optimal auf Deine Situation aus.

Aufgrund unserer Tätigkeiten steigerst Du den Qualitätsstandard Deines Jahresabschlusses, die dessen Aussagekraft und Vertrauenswürdigkeit für die Adressaten, insbesondere für die Anteilseigner und Banken, erhöht. Des Weiteren wird Deine Bilanz und GuV von uns – sofern erforderlich – beim Bundesanzeiger hinterlegt bzw. offengelegt.

Zudem erfassen wir steuerliche Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder möglich sind, entweder in Form einer eigenständigen Steuerbilanz oder durch Erstellung einer Überleitungsrechnung. Ebenso generieren wir für Dich die für das Finanzamt erforderliche elektronische Bilanz – auch E-Bilanz genannt.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Auch im Bereich der Lohnabrechnung sowie Gehaltsabrechnung bilden unsere Leistungen das gesamte Leistungsspektrum ab und reichen von

  • der einfachen Brutto-/Nettoabrechnung über die
  • Einrichtung einer Onlineplattform für die elektronische Verwaltung der relevanten Belege,
  • der Möglichkeit der elektronischen Vorerfassung Deiner Daten,
  • sowie der Übernahme des kompletten Meldewesens, inklusive individueller Auswertungen

Betriebsprüfung

Zudem betreuen wir Dich sehr gerne bei einer steuerlichen Außenprüfung und vertreten Dich vor den Finanzbehörden. Hierzu gehören bspw. die notwendige Korrespondenz mit den Finanzbehörden, Anfragen zu Buchhaltungsinhalten, zu Steuer- und Feststellungserklärungen sowie weiterer steuerrechtlicher Stellungnahmen.

Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfsverfahren

Selbstverständlich gewährleisten wir im Rahmen der Prüfung Deiner Steuerbescheide die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und führen im Bedarfsfall die notwendigen Rechtbehelfsverfahren bis hin zur Durchsetzung Deiner Interessen vor den Finanzgerichten. So legen wir bereits im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein und Klagen auf Deinen Wunsch hin vor dem Finanzgericht – FG – und dem Bundesfinanzhof – BFH. In Bayern gibt es zwei Finanzgerichte – in Nürnberg und München – und in Deutschland ein Bundesfinanzhof – München. Im Falle einer Klage sind diese Gerichte von unserer Niederlassung aus problemlos zu erreichen. Selbstverständlich fahren wir – im Bedarfsfall – für Dich auch zu den in den jeweils anderen Bundesländern vertretenen Finanzgerichten.

Anträge

Für Dich stellt unsere Steuerkanzlei Anpassungsanträge zu Deinen Steuervorauszahlungen, Erlass- und Stundungsanträge. Ebenso übernehmen wir für Dich die steuerliche Registrierung – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – beim Finanzamt.

Selbstanzeige aufgrund einer Steuerhinterziehung

Du hast eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen und möchtest dieses Problem bereinigen? In diesem Fall empfiehlt sich eine Selbstanzeige, die fehlerfrei erstellt werden muss. Denn sofern die Selbstanzeige Fehler beinhaltet, wird der Steuerpflichtige der Steuerhinterziehung belangt. Da das Finanzamt durch die Selbstanzeige von der Steuerhinterziehung erfährt, wäre dies ärgerlich und dringend zu vermeiden. Daher empfehlen wir Dir einen Experten zu konsultieren. Wir unterstützen Dich als Steuerberater bei der Erstellung Deiner Selbstanzeige, in der wir die relevanten steuerlichen Berechnungen und Aufarbeitung Deines Falls für Dich übernehmen. Zusätzlich kooperieren wir mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht, die insbesondere im Rahmen des formellen Rechts unterstützen. So sorgen wir als Dein Steuerberater in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten für eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Existenzgründungsberatung

Träumst Du davon, Dein eigenes Unternehmen zu gründen? Um als Existenzgründer einen erfolgreichen Weg zu gehen, sind eine gewissenhafte Vorbereitung und eine gründliche Planung entscheidend. Unser Unternehmen bietet Dir die Möglichkeit, unsere Erfahrung und unser Fachwissen als Ausgangspunkt für Dein eigenes Unternehmen zu nutzen. Wir betrachten Dein Vorhaben ganzheitlich und begleiten Dich auf dem Weg zu Deinem erfolgreichen Unternehmen. Dabei beraten wir Dich in jeder Phase der Existenzgründung von der Standortwahlanalyse zur Rechtsformwahl bis hin zu Finanz- und Vermögensplanung sowie der Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Jeder Unternehmer weiß, dass ein nachhaltiges Wachstum nur möglich ist, wenn sein Unternehmen professionell geführt wird. Wir begleiten Dich mit professioneller betriebswirtschaftlicher Beratung in allen Phasen Deiner Unternehmensentwicklung – von der Existenzgründung über die Expansion bis hin zur Nachfolgeregelung. Profitiere von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.

Interim Management und Tax Technology

Sofern Dein Unternehmen bei einem steuerlichen (IT-)Projekt Unterstützung benötigt, stehen wir Dir hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Hast Du Fragen? Gerne unterstützen wir Dich und helfen Dir, alle Deine Belange zu klären.

Mediation

Die Dienstleistung der Mediation ist ein äußerst wertvoller Ansatz zur Konfliktlösung. Mediation ist ein Prozess, bei dem ein neutraler Dritter, der Mediator, Beteiligte in einem Konflikt dabei unterstützt, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und Vereinbarungen zu treffen.

Darüber hinaus ist Mediation eine äußerst flexible Dienstleistung, die in vielen Kontexten eingesetzt werden kann, von Familienkonflikten über Scheidungen bis hin zur Wirtschaftsmediation wie z.B. Geschäftsstreitigkeiten. Sie fördert die Eigenverantwortung der Konfliktparteien und kann langfristige Beziehungen schützen. Insgesamt trägt die Dienstleistung der Mediation dazu bei, Konflikte auf konstruktive und kooperative Weise zu bewältigen, um Win-Win-Lösungen zu erreichen. Auch können durch den mediativen Prozess dem Mandanten bei einer schwerwiegenden Entscheidungsfindung geholfen werden.

Termine kannst Du einfach und bequem online oder auch per Telefon oder E-Mail vereinbaren.