Nürnberg

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Anschrift

  • Cudd & Nik Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB
  • Thomas Cudd
  • Frauentorgraben 5
  • 90443 Nürnberg
Kontaktieren Sie uns

Unser Standort in Nürnberg

Als Steuerberater beraten wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen – dank der Digitalisierung – in allen Bundesländern.

Als Standort ist die Steuerkanzlei Cudd & Nik in Nürnberg – nähe Fürth – vertreten. Mit über 500.000 Einwohnern ist Nürnberg die zweitgrößte Stadt Bayerns und das Herz der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Auch wenn die digitale Arbeitsweise bei uns im Vordergrund steht, möchten uns viele Mandanten bei Bedarf persönlich vor Ort antreffen. Damit die Anfahrt für Sie so bequem wie möglich ist, haben wir unsere Niederlassung in unmittelbarer Nähe zur Nürnberger Innenstadt, nur drei Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt, gewählt. So erreichen Sie uns bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder können bei Anreise mit dem Auto stressfrei auf einen unserer Mandantenparkplätzen parken.

Im Rahmen unserer Dozententätigkeit bereiten wir unter anderem Auszubildende aus diversen Steuerkanzleien auf die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten vor. Selbstverständlich bilden auch wir uns stetig fort, um Sie jederzeit auf dem aktuellen Rechtstand rechtssicher und gewissenhaft beraten zu können. Dabei unterstützen wir Sie auf vielen Gebieten.

Unsere Steuerkanzlei berät Sie vor Ort in Nürnberg oder digital über Teams unter anderem in den folgenden Bereichen:

Einkommensteuer

Von der Abgabe der Einkommensteuererklärung sind sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer und Rentner betroffen, die sich hilfesuchend an einen Steuerberater wenden.

Wie mögen Sie es? Digital oder eher auf Papier? Das bleibt Ihnen überlassen. So ist die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung – wie gewohnt – in Papierform möglich. Jedoch besteht auch die Möglichkeit alle unsere Prozesse ausschließlich digital zu bearbeiten. Über unser Mandantenportal haben wir direkten Zugriff auf die intuitive Plattform „Meine Steuern“ der DATEV. Über diese können Sie Ihre Unterlagen jederzeit einscannen oder mit dem Handy fotografieren und direkt an uns senden. So sparen Sie sich den Aufwand, Ihre Unterlagen per Post zu versenden oder persönlich bei uns abzugeben. Zudem können Anfragen des Finanzamtes schnell und einfach beantwortet werden, da uns die benötigten Unterlagen in den meisten Fällen bereits digital vorliegen und somit elektronisch übermittelt werden können.

Selbstverständlich beraten wir Sie Im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, damit Ihre Steuerersparnis so hoch wie möglich ist.

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sowie Bewertungsverfahren

Irgendwann ist leider die Zeit gekommen, in der ein Mensch verstirbt. Nach dieser Zeit muss sein Erbe bzw. seine Erben grundsätzlich eine Erbschafsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Auch die Nachfolge im Vorfeld zu regeln ist stets ein sensibles Thema bei dem viele Interessen berücksichtigt werden sollten. Die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer stellt dabei einen nicht unwesentlichen Teil der Überlegungen dar. Über eine frühzeitige und geschickte Nachfolgeplanung lassen sich vorhandene Freibeträge nutzen und die übergehenden Werte gegebenenfalls reduzieren.

So soll eine mögliche Zahlung zur Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer eine Firma nicht in ihrem Bestand gefährden. Bei Betriebsvermögen herrschen komplexe gesetzliche Regelungen, die eine vollständige Steuerbefreiung ermöglichen. Hierbei gilt es im Vorfeld von Übertragungen die notwendigen Stellschrauben in den Fokus zu nehmen und den Betrieb, die Unternehmensgruppe für eine Nachfolge steuerlich vorzubereiten und die richtige Wahl bei der anzuwendenden Begünstigung zu treffen.

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Schenkungsteuererklärung oder der anfallenden Erbschaftsteuererklärung gilt es die vorhandenen Spielräume für eine günstigere Bewertung richtig zu nutzen und im Nachgang auf steuerliche Behaltefristen zu achten.

Insgesamt sollten Nachfolgeregelungen einem steuerlichen Stresstest unterzogen werden, um nicht von Steuerzahlungen überrascht zu werden. Dies gelingt am besten, wenn vom Steuerberater der Nachlass einem Gesamtüberblick unterworfen wird.

Gerne beraten wir Sie hierzu auch vor Ort in unserer Steuerkanzlei Nürnberg.

Körperschaftsteuererklärung

Bei der Rechtsform der GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung – oder auch der UG – Unternehmensgesellschaft – handelt es sich jeweils um eine Kapitalgesellschaft, die der Körperschaftsteuer unterliegt. In diesem Fall muss die Steuerkanzlei für den Mandanten eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Bei der Rechtsform der GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts -, OHG – offene Handelsgesellschaft – , KG – Kommanditgesellschaft und GmbH & Co. KG handelt es sich jeweils um eine Personengesellschaft. In einem solchen Fall hat der Steuerberater für den Mandanten eine gesonderte und einheitliche Feststellung beim Finanzamt einzureichen. Die dort ermittelten Werte finden anschließend in die Steuererklärung der jeweiligen Gesellschafter Ansatz.

Gewerbesteuererklärung

Sofern ein Betrieb gewerbliche tätig ist, muss dem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung eingereicht werden. Der Bescheid zur Gewerbesteuer wird letzten Endes von der jeweiligen Gemeinde erlassen.

Umsatzsteuererklärung

Nicht nur Unternehmen, die Umsatzsteuer zu leisten haben, sind von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung betroffen. So ist laut Gesetz auch beispielsweise der Kleinunternehmer sowie eine Privatperson mit Vermietungsobjekten grundsätzlich von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung betroffen.

Steuergestaltungsberatung

Die richtige Unternehmensstruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Dabei muss die einmal gewählte Unternehmensstruktur nicht für immer die beste Wahl sein. Verschiedene Situationen im Lebenszyklus des Unternehmens sowie interne und externe Veränderungen können strukturelle Änderungen erforderlich machen. Dabei sollte die richtige Rechtsformwahl den eigenen Zielen aber auch dem aktuellen Steuer- und Gesellschaftsrecht angepasst sein. Sei es das Ausscheiden oder die Aufnahme von Mitgesellschaftern, der Erwerb zusätzlicher Gesellschaften, das abspalten betrieblicher Einheiten in eine eigene Gesellschaft oder der Wechsel der Rechtsform.

Unter Heranziehung der einschlägigen steuerlichen Vorschriften können wir die Übertragung gesamter betrieblicher Einheiten oder einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe steuerneutral vollziehen und begleiten Sie als Ihren Steuerberater hierbei gerne.

Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung

Bei der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung verwenden wir die digitale Lösung „DATEV Unternehmen online“. So geben Sie Ihre Belege nicht mehr außer Haus, sondern übertragen gescannte Papierbelege oder die Ihnen bereits in digitalisierter Form vorliegenden Rechnungen in die revisionssichere DATEV-Cloud. Dabei werden Ihre Belege in einem Belegarchiv archiviert und verwaltet und stehen uns als Grundlage für Ihre Buchhaltung zur Verfügung. Nach unserer Verarbeitung stellen wir die entsprechenden Auswertungen und Informationen für Sie in die Cloud, woraufhin Sie zeitnah Ihre Unternehmenszahlen jederzeit ortsunabhängig digital abrufen können. Selbstverständlich reichen wir im Zuge der Erstellung der laufenden Buchhaltung auch die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ein.

Auch bieten wir Ihnen die Möglichkeiten die Belege in DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk vorzuerfassen und eine kursorische Überprüfung Ihrer Buchhaltungsdaten vorzunehmen.

Einnahmenüberschussrechnung

Neben kleineren Betrieben sind in den meisten Fällen insbesondere Freiberufler jeglicher Größe – wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte und Architekten – von der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung betroffen. An unserem Standort in Nürnberg ist einer unserer Schwerpunkte auf die Beratung von Freiberuflern gerichtet.

Im Rahmen der Erstellung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung – EÜR – werden Ihre Einnahmen und Ausgaben erfasst. Als Informationsgrundlage für Ihr unternehmerisches Handeln stellen wir Ihnen regelmäßig Auswertungen zur Verfügung, die wir an Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Bei der Anfertigung Ihrer Einnahmenüberschussrechnung zeigen wir Ihnen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und stimmen Ihre steuerliche Situation auf Ihre unternehmerischen und privaten Zukunftspläne ab.

Jahresabschluss und E-Bilanz

Als Ihr Steuerberater in Nürnberg richten wir Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben optimal auf Ihre Situation aus.

Aufgrund unserer Tätigkeiten steigern Sie den Qualitätsstandard Ihres Jahresabschlusses, die dessen Aussagekraft und Vertrauenswürdigkeit für die Adressaten, insbesondere für die Anteilseigner und Banken, erhöht. Des Weiteren wird Ihre Bilanz und GuV von uns – sofern erforderlich – beim Bundesanzeiger hinterlegt bzw. offengelegt.

Zudem erfassen wir steuerliche Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder möglich sind, entweder in Form einer eigenständigen Steuerbilanz oder durch Erstellung einer Überleitungsrechnung. Ebenso generieren wir für Sie die für das Finanzamt erforderliche elektronische Bilanz – auch E-Bilanz genannt.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Auch im Bereich der Lohnabrechnung sowie Gehaltsabrechnung bilden unsere Leistungen das gesamte Leistungsspektrum ab und reichen von

  • der einfachen Brutto-/Nettoabrechnung über die
  • Einrichtung einer Onlineplattform für die elektronische Verwaltung der relevanten Belege,
  • der Möglichkeit der elektronischen Vorerfassung Ihrer Daten,
  • sowie der Übernahme des kompletten Meldewesens, inklusive individueller Auswertungen

Betriebsprüfung

Zudem betreuen wir Sie sehr gerne bei einer steuerlichen Außenprüfung und vertreten Sie vor den Finanzbehörden. Hierzu gehören bspw. die notwendige Korrespondenz mit den Finanzbehörden, Anfragen zu Buchhaltungsinhalten, zu Steuer- und Feststellungserklärungen sowie weiterer steuerrechtlicher Stellungnahmen.

Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfsverfahren

Selbstverständlich gewährleisten wir im Rahmen der Prüfung Ihrer Steuerbescheide die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und führen im Bedarfsfall die notwendigen Rechtbehelfsverfahren bis hin zur Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Finanzgerichten. So legen wir bereits im Rahmen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein und Klagen auf Ihren Wunsch hin vor dem Finanzgericht – FG – und dem Bundesfinanzhof – BFH. In Bayern gibt es zwei Finanzgerichte – in Nürnberg und München – und in Deutschland ein Bundesfinanzhof – München. Im Falle einer Klage sind diese Gerichte von unserer Niederlassung aus problemlos zu erreichen. Selbstverständlich fahren wir – im Bedarfsfall – für Sie auch zu den in den jeweils anderen Bundesländern vertretenen Finanzgerichten.

Anträge

Für Sie stellt unsere Steuerkanzlei Anpassungsanträge zu Ihren Steuervorauszahlungen, Erlass- und Stundungsanträge. Ebenso übernehmen wir für Sie die steuerliche Registrierung – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – beim Finanzamt.

Selbstanzeige aufgrund einer Steuerhinterziehung

Sie haben eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen und möchten dieses Problem bereinigen? In diesem Fall empfiehlt sich eine Selbstanzeige, die fehlerfrei erstellt werden muss. Denn sofern die Selbstanzeige Fehler beinhaltet, wird der Steuerpflichtige der Steuerhinterziehung belangt. Da das Finanzamt durch die Selbstanzeige von der Steuerhinterziehung erfährt, wäre dies ärgerlich und dringend zu vermeiden. Daher empfehlen wir Ihnen einen Experten zu konsultieren. Wir unterstützen Sie als Steuerberater bei der Erstellung Ihrer Selbstanzeige, in der wir die relevanten steuerlichen Berechnungen und Aufarbeitung Ihres Falls für Sie übernehmen. Zusätzlich kooperieren wir mit Fachanwälten für Steuerstrafrecht, die insbesondere im Rahmen des formellen Rechts unterstützen. So sorgen wir als Ihr Steuerberater in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten für eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Existenzgründungsberatung

Träumen Sie davon, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen? Um als Existenzgründer einen erfolgreichen Weg zu gehen, sind eine gewissenhafte Vorbereitung und eine gründliche Planung entscheidend. Unser Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit, unsere Erfahrung und unser Fachwissen als Ausgangspunkt für Ihr eigenes Unternehmen zu nutzen. Wir betrachten Ihr Vorhaben ganzheitlich und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem erfolgreichen Unternehmen. Dabei beraten wir Sie in jeder Phase der Existenzgründung von der Standortwahlanalyse zur Rechtsformwahl bis hin zu Finanz- und Vermögensplanung sowie der Erstellung eines aussagekräftigen Businessplans.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Jeder Unternehmer weiß, dass ein nachhaltiges Wachstum nur möglich ist, wenn sein Unternehmen professionell geführt wird. Wir begleiten Sie mit professioneller betriebswirtschaftlicher Beratung in allen Phasen Ihrer Unternehmensentwicklung – von der Existenzgründung über die Expansion bis hin zur Nachfolgeregelung. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung.

Interim Management und Tax Technology

Sofern Ihr Unternehmen bei einem steuerlichen (IT-)Projekt Unterstützung benötigt, stehen wir Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Gerne unterstützen wir Sie und helfen Ihnen, alle Ihre Belange zu klären.

Da unsere Kanzlei einen zweiten Standort in Offenbach am Main hat, treffen Sie Ihren Ansprechpartner nicht jeden Tag persönlich im Nürnberger Büro an. Wir bitten Sie daher um vorherige Terminvereinbarung.

Termine können Sie einfach und bequem online oder auch per Telefon, E-Mail oder WhatsApp vereinbaren.